Was ist Kindertagespflege?

Kindertagespflege ist eine gesetzlich anerkannte Form der Kinderbetreuung und der Betreuung in einer Kita gleichgestellt – mit dem gleichen Auftrag zur Erziehung, Bildung und Betreuung. In Hessen wird dabei der Bildungs- und Erziehungsplan des Landes umgesetzt.

Sie ist besonders familiennah, da die Betreuung meist in den privaten Räumen der Kindertagespflegeperson (umgangssprachlich oft „Tagesmutter“ genannt) stattfindet.

Jede Kindertagespflegeperson arbeitet selbstständig und entwickelt ihr eigenes pädagogisches Konzept. Daher kann die Ausgestaltung – z. B. Tagesablauf, Schwerpunkte und Betreuungszeiten – von Person zu Person unterschiedlich sein.

Zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson wird ein privatrechtlicher Betreuungsvertrag geschlossen. Die Kosten werden – ähnlich wie im Kindergarten – zum größten Teil übernommen, die Eltern zahlen lediglich einen festgelegten Eigenanteil.

Für Kinder unter drei Jahren besteht ab dem ersten Geburtstag ein Rechtsanspruch auf bis zu 30 Wochenstunden Betreuung – unabhängig davon, ob die Eltern berufstätig sind oder nicht.